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Novartis-Gerichtsverfahren in Indien: ein massgeblicher Erfolg für die "Apotheke der Armen"
Déclaration de Berne

Novartis-Gerichtsverfahren in Indien: ein massgeblicher Erfolg für die "Apotheke der Armen"

Zürich, 1. April 2013 - Der oberste Gerichtshof in Indien hat sein finales Urteil im Novartis-Prozess gefällt: Der globale Pharmakonzern erhält kein Patent auf ihrem Antikrebsmedikament Glivec in Indien. Die Erklärung von Bern begrüsst diesen Entscheid sehr, denn es stellt die Bedürfnisse der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung über die wirtschaftlichen Interessen von Novartis. Die EvB fordert von Novartis und der Schweiz, dieses Urteil zu respektieren.

Nach einem sieben Jahr dauernden Rechtsstreit hat des indische Gericht nun sein Urteil gefällt: Novartis erhält kein Patent auf ihrem Antikrebsmittel Glivec in Indien. Dieser Entscheid stärkt eine Schutzklausel, Abschnitt 3d, im indischen Patentgesetz zugunsten der öffentlichen Gesundheit. Die Klausel schränkt die Erteilung von Patenten auf bereits bekannte, nur leicht abgewandelte Wirkstoffe ein, sofern kein Zusatznutzen erwiesen ist. So wird verhindert, dass die Produktion von günstigen Generikas – insbesondere gegen Aids, Hepatitis, Krebs sowie chronischen Krankheiten wie Diabetes – durch monopolistisches Konzernverhalten beeinträchtigt werden kann. Indien, bekannt als die „Apotheke des globalen Südens“, ist eine der wichtigsten Produzentin lebenswichtiger Generikas für Entwicklungsländer.

Die Erklärung von Bern (EvB) verlangt nun von Novartis, seine gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen und die Gesetze der Entwicklungsländern zu respektieren, die bezüglich dem Schutz des geistigen Eigentums WTO-konform sind. Zudem fordert die EvB Novartis auf, ihre Androhung nicht umsetzen, keine neue Medikamente nach Indien zu liefern ohne Patentschutz für Glivec. Von der Schweiz verlangt die EvB, diesen indischen Entscheid zu respektieren und bei der WTO keine Klage gegen den Artikel 3 (d) des indischen Patentgesetzes einzureichen.

Der Basler Gesundheitsmulti Novartis soll sich gemäss der EvB stärker für den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten in Entwicklungsländer engagieren. „Selbst wenn Novartis Glivec und andere Medikamente gewissen Patienten kostenlos abgeben würde, deckt das noch lange nicht die Bedürfnisse der öffentlichen Gesundheit. Es löst insbesondere das ursächliche Problem nicht, denn die originalen Medikamentenpreise bleiben unerschwinglich hoch für den Grossteil der Patienten auf der Welt, die selbst für ihre Gesundheitskosten aufkommen müssen“, kommentiert der EvB-Gesundheitsexperte Patrick Durisch.

Nach dem nun abgeschlossenen Novatis-Fall sind weitere Patentforderungen hängig in Indien. Die EvB verfolgt dabei insbesondere den Falls des anderen Schweizer Pharmargiganten Roche.

Mehr Informationen hier oder bei:
Patrick Durisch, Gesundheitsexperte der Erklärung von Bern, Tel. 079 413 60 15, durisch[at]ladb.ch,

Hintergrund:
Glivec (Imatinib Mesylat) ist ein lebensrettendes Medikament gegen eine seltene Form von Leukämie und Magen-Darm-Tumor. Das Arzneimittel kann die Krankheit zwar nicht heilen, kann aber deren Ausbreitung verhindern, sofern es lebenslänglich eingenommen wird. Die jährlichen Kosten für die Behandlung werden auf 30'000 Schweizer Franken geschätzt. Ein Generikum mit demselben Wirkstoff kostet nur 2'000 Franken. Die Mehrzahl der indischen Patienten kann sich Glivec nicht leisten. 2003 hat Novartis zwar ein Hilfsprogramm lanciert, das das Medikament bestimmten Patientenkategorien gratis zukommen lässt. Dieses Programm erreicht aber bei weitem nicht alle Bedürftige. Ein erschwinglicher Preis wäre ein viel wirksamerer und längerfristiger Ansatz, den an Leukämie Erkrankten zu helfen.

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