Direkthilfe an Betroffene in der Schweiz
Oft sind es die kleinen Dinge, die für HIV/aidsbetroffene Kinder und Jugendliche eine grosse Entlastung bieten, ein Fenster der Hoffnung öffnen und die Freude am Leben mit sich bringen. Dinge, die jedoch für die Betroffenen finanziell meist nicht drin liegen: Musikstunden, die Mitgliedschaft im Schwimmclub, eine Sportausrüstung, ein ärztlich indizierter, kurzer Erholungsurlaub oder die Farbe für einen neuen Anstrich im Kinderzimmer. HIV-positive Kinder oder Kinder HIV-positiver Eltern, die in der Schweiz leben, sind die Begünstigten der Direkthilfe von Aids & Kind.
Auf Antrag von Fachstellen (HIV-Sprechstunde, regionale Aids-Hilfen, Sozialämter, Arztpraxen) werden subsidiär Unterstützungen für Babyerstausstattungen, Kleider, Möbel, Kinderwagen, Transportkosten, Gesundheitskosten oder wo nötig Kinderbetreuung finanziert. Es können auch Beiträge an Freizeitaktivitäten, Musikstunden, Kurse, ärztlich indizierte Erholungsurlaube und Familienzusammenführungen gesprochen werden. Jährlich werden zwischen 50 und 70 Anträge genehmigt.
Projektziel
Schnelle Entlastung von HIV/aidsbetroffenen Kindern und deren Famlien in finanzieller Notlage in der ganzen Schweiz.
Wie muss ein Gesuch eingereicht werden?
Die Gesuche werden von Fachstellen oder HIV-Sprechstunden eingereicht, die in Kontakt mit den Kindern und ihren Familien stehen: sie sind mit ihrer medizinischen und ökonomischen Situation vertraut. Das offizielle Antragsformular muss mit vollständigen und anonymisierten Angaben zum Gesundheitszustand sowie zur Finanzsituation versehen und rechtsgültig unterzeichnet sein. Unvollständige oder nicht rechtsgültig unterzeichnete Gesuche werden nicht bearbeitet. Die Stiftung Aids & Kind überprüft die Anträge auf Subsidiarität und fordert allenfalls fehlende Information schriftlich ein. Auszahlungen genehmigter Anträge werden ausschliesslich an die antragstellende Institution vorgenommen und erfolgen in der Regel bei vollständigem Gesuch schnell innerhalb von 14 Tagen.
Das Formular zur Antragstellung kann hier heruntergeladen werden.
Was kann bei Aids & Kind beantragt werden?
Es werden ausschliesslich Unterstützungsbeiträge zur Verbesserung der Lebensqualität und Bewältigung der spezifischen Situation von Kindern und Jugendlichen geleistet, die direkt oder indirekt (Eltern, Geschwister) von HIV/Aids betroffen sind. Unterstützungsgesuche können für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) gestellt werden. In gut begründeten Fällen können, in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung zur elterlichen Unterstützungspflicht, Leistungen bis zum Abschluss einer Erstausbildung, maximal jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, finanziert werden. Es werden nur Beiträge gesprochen, für die weder die öffentliche Hand noch ein anderer Hilfsfonds einer gemeinnützigen Institution oder eine allfällig abgeschlossene Kranken-Zusatzversicherung aufkommen. Beantragt werden können Entlastungs-, Überbrückungs- und Spezialfinanzierungsbeiträge. Anträge werden nur bearbeitet, wenn die Antragsformulare von der antragstellenden Institution komplett ausgefüllt (medizinische und ökonomische Angaben) und rechtsgültig unterzeichnet sind. Der Maximalbetrag pro Jahr/Klient beträgt CHF 3000.–. Den Beitragsempfängern ist von den antragstellenden Institutionen mitzuteilen, dass die Stiftung Aids & Kind für die Finanzierung aufkommt. (2013)
Die komplette Aufstellung über Finanzierungskriterien und deren Bandbreiten finden Sie hier.